Mietbedingungen FeWo - Wildrose

 

   
1. Das Mietverhältnis umfasst die Ferienwohnung mit allem Zubehör. 
Die Wohnung ist vollständig bestückt mit Besteck, Geschirr, Töpfen. Alle elektrischen Geräte und Anlagen werden vor Ankunft des Mieters überprüft. Bei Störungen oder Ausfällen bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Schadensbehebung. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu kürzen. 
 
2. Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Zahl von Mietern belegt werden. Die Anreise kann ab 16 Uhr erfolgen, die Abreise sollte spätestens bis   10 Uhr erfolgt sein. 

Bei Anreise vor 16 Uhr besteht keine Gewähr, dass die Ferienwohnung bereits gereinigt ist. 
 
3. Der Mieter hat die Ferienwohnung und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Die Ferienwohnung ist regelmäßig zu reinigen und zu belüften! Bei Abreise ist sie in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört auch der Geschirrspüler, der bei Abreise leer sein sollte, das Geschirr im Geschirrspüler gehört nicht zur Endreinigung.   

 4. Selbst verursachte Schäden hat der Mieter unverzüglich bei dem Eigentümer zu melden. In Absprache wird dann festgelegt, wer den Schaden zu zahlen hat. Die Wohnung kann zu Zwecken eventueller Mängelbehebung durch eine
Vertrauensperson des Vermieters während der Geschäftszeiten nach vorheriger 
Absprache oder in dringenden Fällen betreten werden. 
 
5. Der in dem Gesamtpreis enthaltene Leistungsumfang ist in der Bestätigung beschrieben. Für nicht in Anspruch 
genommene Leistungen kann keine Rückvergütung erfolgen. 
 
6. Der Mieter prüft das Inventar bei der Anreise / Mietbeginn und sollte innerhalb von einem Tag Beanstandungen bei dem Vermieter anmelden. Somit wird 
gewährleistet, dass für eventuelle Schäden oder für das Fehlen von 
Gegenständen nur der vorherige Mieter haftbar gemacht werden kann, falls diese nicht von Ihm gemeldet oder ersetzt worden sind.
 
 7. Tritt der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages (Zahlung der vereinbarten Anzahlung/Übergabe der Buchungsbestätigung) von der Einmietung zurück,
so ist dem Vermieter der entstandene Schaden zu ersetzen, d.h. von der vereinbarten Miete sind 90 % zu zahlen. 
 
8. Bei Verlust eines Schlüssels für die Ferienwohnung hat der Mieter die dadurch entstehenden Kosten voll zu tragen.